Steuerrecht

Die Erhebung von Steuern dient der Finanzierung des öffentlichen Haushalts. Der Staat und seine Unterorganisationen handeln dabei hoheitlich, die Finanzverwaltung ist eine Eingriffsverwaltung, es gelten dazu die Grundsätze des Legalitätsprinzips.

Das Steuerrecht knüpft an verschiedene Quellen an, die der Besteuerung unterliegen:

  • Die Umsatzsteuer besteuert unternehmerische Lieferungen und Leistungen
  • Die Grunderwerbssteuer besteuert Grundstücksgeschäfte
  • Die Einkommensteuer besteuert die Einkünfte, die Lohnsteuer zählt zur Einkommensteuer
  • Die Körperschaftssteuer regelt die Besteuerung der Einkünfte von Kapitalgesellschaften und anderen juristischen Personen
  • Die Gewerbesteuer besteuert ebenfalls die Einkünfte
  • Verbrauchssteuern besteuern das Inverkehrbringen von Sachen, z. B. Tabak, Branntwein, Treibstoffe, z.B. Mineralöl-, Branntweinsteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer besteuern die Vermögensmehrung aufgrund von unentgeltlichen Zuwendungen und Erbschaften.

Die Verteilung des Steueraufkommens kann aus dem Schaubild des DIHK entnommen werden (Stichwort Steuerspirale).

Allen Steuern gemeinsam ist, dass sie nicht zu einem konkreten Zweck oder als Gegenleistung erhoben werden, sondern der allgemeinen Finanzierung der Staatshaushalte dienen.

Wie kommt es zu einer Steuerpflicht?

Das jeweilige Steuergesetz knüpft an tatsächlichen und rechtsgeschäftlichen Handlungen an, daraus können Steuerlasten entstehen.

Zum Beispiel:

  • Sie überqueren die Grenze aus einem Nicht-EU-Land, wo sie für sich im Urlaub eine wertvolle Uhr / Tasche o.ä. kauften.
    Hier fällt Einfuhrumsatzsteuer an, egal ob Sie als Unternehmer oder Privatperson die Sache einführen.
  • Sie sind Cognacliebhaber und kaufen in Frankreich 50 Flaschen Cognac, der nach Deutschland exportiert wird.
    Ab 10 Liter importierten Branntweins wird vermutet, dass Sie als Gewerbetreibender den Cognac importieren. Sie müssen das widerlegen.
  • Sie sind Landwirt oder Unternehmer. Ein seit Generationen in der Familie befindliches Grundstück, das landwirtschaftlich oder unternehmerisch genutzt wurde, wollen Sie Ihrer Tochter schenken. Im Notarvertrag steht nur, dass der Notar nicht zum Steuerrecht beraten hat.
    Das Finanzamt fordert Sie im Folgejahr auf, den Differenzbetrag zwischen Buchwert und aktuellen Verkehrswert dieses Grundstücks als Einkommen zu versteuern.
  • Sie haben ein großes Wohnhaus gemeinsam mit ihren Kindern geerbt. Im Erdgeschoss befindet sich ein kleines Ladengeschäft, dort möchte Ihre Tochter eine Boutique betreiben. Alle Miterben stimmen zu.
    ➢ Folge: Das gesamte Objekt wird gewerblich infiziert, beim Verkauf muss eine Vermögensmehrung versteuert werden.
  • Sie erben Privatvermögen und Unternehmensvermögen mit Ihren Geschwistern. Nach der Bewertung des Vermögens entschließen sich die Miterben zur Realteilung: Zwei Söhne erhalten je eine private Immobilie, die Tochter erhält das Unternehmen, die Werte entsprechen nicht den Erbquoten.
    ➢ Das Finanzamt verlangt Einkommensteuer, weil die beiden Söhne für ihren Anteil an dem Unternehmen den Anteil der Tochter am Privatvermögen erhalten.
  • Im Ehescheidungsverfahren wird ein Zugewinnausgleich gefordert; um diesen nicht zahlen zu müssen, wird eine Immobilie zur Abgeltung übertragen, die aus geerbten Mitteln vor neun Jahren erworben wurde, die im Wert gestiegen ist.
    ➢ Das Finanzamt verlangt Einkommensteuer auf den Spekulationsgewinn bei Übertragung der Immobilie.

Sie sehen anhand dieser Beispiele, dass das Steuerrecht nicht nur dort eine Rolle spielt, wo man es vordergründig annimmt, sondern dass sich auch bei der Gestaltung von privaten Verhältnissen erhebliche steuerrechtliche, insbesondere einkommensteuerliche Konsequenzen ergeben können.
Rechtsberatung, insbesondere Gestaltungsberatung hat neben der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Ziele immer auch das Steuerrecht zu beachten.

Das Steuerrecht soll vordergründig kein Beweggrund Ihrer Dispositionen sein, da vernünftige wirtschaftliche Entscheidungen viel wichtiger sind, als einige Steuervorteile. Wichtig ist allerdings, die steuerlichen Konsequenzen und Kosten vorher zu kennen, um sich hierauf einstellen oder Handlungsalternativen entwickeln zu können. Aufgrund der komplexen Materie sollten Sie sich im Bedarfsfalle nur an auf Steuerrecht spezialisierte Rechtsanwälte wenden.

Steuerrecht in München – Rechtsanwalt Dr. Wieland ist für Sie da

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  • der privaten und unternehmerischen Vermögensnachfolgeplanung zu Lebzeiten und im Erbfall
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